Kapitalanleger-Musterverfahren: Teilaussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die Zulässigkeit der Klage betreffende Feststellungsziele; Verhandlung in der Hauptsache bei nicht rechtskräftigem Teilmusterentscheid
Leitsatz
1. Ein Verfahren kann nicht nur teilweise im Hinblick auf Feststellungsziele ausgesetzt werden, die die Zulässigkeit der Klage betreffen.
2. Nach einer Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein die Zulässigkeit der Klage betreffendes Feststellungsziel und der Entscheidung über dieses Feststellungsziel durch einen nicht rechtskräftigen Teilmusterentscheid, kann nicht entsprechend § 280 Abs. 2 Satz 2 ZPO eine Verhandlung in der Hauptsache erfolgen.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:040521BIIZB30.20.0
Fundstelle(n): AG 2021 S. 709 Nr. 19 BB 2021 S. 1729 Nr. 29 NJW 2021 S. 10 Nr. 30 WM 2021 S. 1373 Nr. 28 ZIP 2021 S. 1432 Nr. 28 EAAAH-83728