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BGH Urteil v. - III ZR 126/19

Gesetze: Art 246a § 1 Abs 2 S 2 Anl 1 BGBEG, § 312g Abs 1 BGB, § 357 Abs 8 BGB

Verbrauchervertrag: Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung durch eine Online-Partnervermittlung und einer weiteren nicht ordnungsgemäßen Belehrung - Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

Leitsatz

Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

Ein Unternehmer, der die Muster-Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zum EGBGB verwendet, kann sich auf die Schutzwirkung des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB nicht berufen, wenn der Verbraucher durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einer rechtzeitigen Ausübung seines Rechts abgehalten wird (Fortführung von , juris Rn. 11 sowie Abgrenzung von , juris).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:200521UIIIZR126.19.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1665 Nr. 28
NJW 2021 S. 3122 Nr. 42
NJW 2021 S. 9 Nr. 30
WM 2021 S. 1383 Nr. 28
ZIP 2021 S. 2490 Nr. 48
LAAAH-83730

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