Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - XI ZR 568/19

Gesetze: § 142 Abs 1 BGB, § 358 Abs 3 BGB, § 359 Abs 1 S 1 BGB, § 433 Abs 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 813 Abs 1 S 1 BGB

Anfechtung eines finanzierten Neuwagenkaufvertrages wegen arglistiger Täuschung: Anspruch des Verbrauchers auf Rückzahlung der vor der Anfechtungserklärung auf das verbundene Darlehen geleisteten Zahlungen

Leitsatz

Hat bei einem verbundenen Geschäft (§ 358 Abs. 3 BGB) der Verbraucher den finanzierten Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, führt die Rückwirkung der Anfechtung (§ 142 Abs. 1 BGB) dazu, dass dem Anspruch des Darlehensgebers aus dem Finanzierungsdarlehen von Anfang an aus § 359 Abs. 1 Satz 1 BGB eine dauernde Einrede i.S. von § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegenstand und der Verbraucher auch die vor der Anfechtungserklärung auf das Darlehen geleisteten Zahlungen gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB vom Darlehensgeber zurückverlangen kann (Fortführung von Senatsurteil vom - XI ZR 227/06, BGHZ 174, 334).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:150621UXIZR568.19.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2022 S. 61 Nr. 1
WM 2021 S. 1433 Nr. 29
ZIP 2021 S. 1484 Nr. 29
VAAAH-83812

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank