AGB-Kontrollklage: Wirksamkeit einer Sperrklausel eines Mobilfunkanbieters; Voraussetzungen einer Beschränkung der Revisionszulassung
Tatbestand
Der in der Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragene Kläger hat die Beklagte, ein Mobilfunkunternehmen, wegen der Verwendung einer Preisklausel und von Teilen einer Sperrklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Unterlassung in Anspruch genommen. Im Revisionsverfahren allein noch streitgegenständlich sind der Einleitungssatz der Sperrklausel in Ziffern VII 1 AGB und die sogenannte Textklausel in Ziffern VII 1 Buchst. a Satz 1 AGB der Sperrklausel. Diese lautet wie folgt:
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:110321UIIIZR96.20.0
Fundstelle(n): NJW-RR 2021 S. 839 Nr. 13 DAAAH-83831