Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage - Zustandekommen eines Änderungsvertrags - tarifvertragliches Schriftformerfordernis - arbeitsvertragliche Schriftformklausel - Terminalmanager - Flugsicherheit
Leitsatz
Erhebt ein Arbeitnehmer Klage auf Beschäftigung und ist allein die Art der Beschäftigung streitig, ist die Klage hinreichend bestimmt, wenn im Klageantrag das Berufsbild genannt ist, nach dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll.