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BMF - III C 2 - S 7104/19/10001 :003 BStBl 2021 I S. 919

Umsatzsteuer; Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

Bezug: BStBl 2021 II S. 542

I.

Mit Urteil vom , V R 23/19, V R 62/17 hat der Bundesfinanzhof (BFH) u. a. entschieden, dass das Mitglied eines Aufsichtsrats entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig ist, wenn es aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt.

Der Status des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds nach anderen, insbesondere aktienrechtlichen Vorschriften wird hierdurch nicht berührt.

II.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das (2021/0527838), BStBl 2021 I S. 918, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  1. Abschnitt 2.2 wird wie folgt geändert:

    1. Absatz 2 wird wie folgt geändert:

      aa) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

      2Dies gilt jedoch nicht, wenn Vergütungen für die Ausübung einer bei Anwendung dieser Grundsätze nicht selbständig ausgeübten Tätigkeit ertragsteuerrechtlich auf Grund der Sonderregelung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu Gewinneinkünften umqualifiziert werden, sowie bei der Beurteilung der Selbständigkeit von Aufsichtsratsmitgliede...

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