Gerichtliche Angemessenheitskontrolle der Nutzungsvergütung für Urheber verfassungsrechtlich unbedenklich - §§ 32 Abs 1 S 3, Abs 2 S 2 UrhG idF vom mit Art 12 Abs 1 GG vereinbar - zudem im vorliegenden Fal keine Verletzung des Rückwirkungsverbots durch Übergangsregelung des § 132 Abs 3 S 3 UrhG idF vom
Leitsatz
1. Der Gesetzgeber darf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen einzelvertraglich zu vereinbaren, durch zwingendes Gesetzesrecht begrenzen, um sozialen oder wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken.
2. Eine Regelung im Urheberrecht, die einen Anspruch auf gerichtliche Kontrolle der Angemessenheit vertraglich vereinbarter Vergütungen für die Werknutzung gewährt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.