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BVerwG Urteil v. - 3 C 13/12, 3 C 13/12 (3 C 3/10)

Gesetze: Art 3 EGV 2988/95, § 10 Abs 3 MOG, § 14 Abs 1 MOG, § 49a Abs 3 VwVfG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 197 BGB vom , § 201 BGB vom

Landwirtschaft; Einlagerung von Zucker; Rückforderung von Lagerkostenvergütungen; Rückwirkung von Zinsansprüchen; Ermessen

Leitsatz

1. Der Senat hält daran fest, dass Ansprüche auf Erstattung besonderer Vergünstigungen nach dem Marktorganisationsgesetz - MOG - rückwirkend auf den Zeitpunkt des Empfangs der Leistung entstehen und damit gemäß § 14 Abs. 1 MOG ab diesem Zeitpunkt zu verzinsen sind, wenn deren Bewilligung mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird (wie BVerwG 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 S. 1 <Rn. 36 ff.>).

2. Die Möglichkeit, im Ermessenswege von der Geltendmachung eines Zinsanspruchs abzusehen (§ 49a Abs. 3 Satz 2 VwVfG), findet im Rahmen der Zinspflicht des § 14 Abs. 1 MOG keine Anwendung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAH-84569

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