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BAG Beschluss v. - 7 ABR 10/20

Gesetze: § 1 BetrVG, § 4 Abs 1 BetrVG, § 19 BetrVG, § 3 Abs 2 Nr 8 BetrVGDV1WO, § 3 Abs 2 Nr 11 BetrVGDV1WO, § 6 Abs 1 S 2 BetrVGDV1WO, § 24 Abs 3 BetrVGDV1WO, § 41 BetrVGDV1WO, § 3 Abs 2 Nr 12 BetrVGDV1WO

Wahlausschreiben - Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

Leitsatz

Ist in dem Wahlausschreiben für eine Betriebsratswahl keine Uhrzeit angegeben, bis zu der am letzten Tag der zweiwöchigen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen der Zugang von Vorschlagslisten beim Wahlvorstand bewirkt werden kann, dürfen die wahlberechtigten Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Wahlvorstand Vorkehrungen dafür trifft, bis 24:00 Uhr von eingereichten Vorschlagslisten Kenntnis nehmen zu können. Ein vor 24:00 Uhr in den Briefkasten des Wahlvorstands eingelegter Wahlvorschlag ist dann noch rechtzeitig eingereicht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:280421.B.7ABR10.20.0

Fundstelle(n):
DB 2021 S. 2229 Nr. 38
NJW 2021 S. 10 Nr. 33
UAAAH-85347

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