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BGH Beschluss v. - 6 StR 119/21

Gesetze: § 334 StGB

Bestechung: Anbieten oder Gewähren von Vorteilen für künftige Diensthandlungen an einen sich für ein anderes Amt bei demselben Dienstherrn bewerbenden Amtsträger

Leitsatz

Das Anbieten oder Gewähren von Vorteilen für künftige Diensthandlungen an einen Amtsträger, der sich für ein anderes Amt bei demselben Dienstherrn bewirbt, kann dem Anwendungsbereich der Bestechungsdelikte unterfallen, wenn dem Vorteilsnehmer im Zeitpunkt der Tathandlung bereits allgemein aufgrund seiner Stellung ein weitreichender Aufgabenkreis zugewiesen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:010621B6STR119.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 31
NJW 2021 S. 2522 Nr. 34
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2021 S. 2507
wistra 2021 S. 454 Nr. 11
FAAAH-85352

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