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BSG Urteil v. - B 11 AL 6/20 R

Gesetze: § 157 Abs 1 SGB 3, § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 60 S 1 BBesG, § 5 Abs 3 JAG ND

Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitsentgelt - Unterhaltsbeihilfe eines Rechtsreferendars - öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis - Arbeitsentgelt - Weitergewährung für den laufenden Monat der zweiten juristischen Staatsprüfung - Beendigung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses mit Bestehen der zweiten Staatsprüfung

Leitsatz

Der Bezug von Unterhaltsbeihilfe über das Ende des Rechtsreferendariats hinaus bis zum Ende des Examensmonats führt nicht zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:120521UB11AL620R0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 50
NJW 2021 S. 3806 Nr. 52
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2021 S. 1443
DAAAH-85451

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