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BMF - III C 3 - S 7155-a/20/10002 :003 BStBl 2021 I S. 1023

Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für die Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG); Leistungen für Zwecke der Luftsicherheitskontrollen zur Überprüfung von Fluggästen und Gepäck (sog. Fluggastkontrollen)

I.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das (2021/0761949) -, BStBl 2021 I S. 919, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  1. In Abschnitt 8.1 Abs. 7 Satz 2 wird die Angabe „Abschnitt 8.2 Abs. 6 Satz 4 und Abs. 7“ durch die Angabe „Abschnitt 8.2 Abs. 7 und Abs. 8“ ersetzt.

  2. Abschnitt 8.2 wird wie folgt geändert:

    1. Absatz 6 Satz 4 wird gestrichen.

    2. Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 eingefügt:

      „(7) Zu den sonstigen Leistungen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG gehören insbesondere:

      1. die Duldung der Benutzung des Flughafens und seiner Anlagen einschließlich der Erteilung der Start- und Landeerlaubnis;

      2. die Reinigung von Luftfahrzeugen;

      3. die Umschlagsleistungen auf Flughäfen;

      4. die Leistungen der Havariekommissare, soweit sie bei Beförderungen im Luftverkehr anlässlich von Schäden an den Beförderungsmitteln oder ihren Ladungen tätig werden (vgl. Abschnitt 8.1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 );

      5. die mit dem Flugbetrieb zusammenhängenden sonstigen Leistungen au...

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