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LSG Hessen Urteil v. - L 9 AS 122/19

Gesetze: § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II; § 9 SGB II; § 11 SGB II; § 12 SGB II

Leitsatz

Leitsatz:

Der im Falle einer Leistungsablehnung streitgegenständliche Zeitraum reicht grundsätzlich bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem LSG und wird jedenfalls dann nicht durch einen teilweise abhelfenden Bewilligungsbescheid unterbrochen, wenn die Kläger keinen Folgeantrag gestellt haben.

Fundstelle(n):
SAAAH-85501

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