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BFH Beschluss v. - X B 113/20

Gesetze: FGO § 107 Abs. 1

Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten als Kläger gegen einen Gewerbesteuermessbescheid

Leitsatz

1. NV: Führt ein den Gewerbesteuermessbetrag betreffendes Urteil im Rubrum neben dem gewerbesteuerpflichtigen Inhaber des Gewerbebetriebs zu Unrecht auch dessen Ehegatten als weiteren Kläger auf, liegt eine nach § 107 Abs. 1 FGO zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit vor, wenn die Klage nur vom Unternehmerehegatten erhoben wurde und weder die Aktenlage noch die Gründe des Urteils Anhaltspunkte dafür enthalten, dass das FG beide Ehegatten als Kläger qualifizieren wollte.

2. NV: Zuständig für die Berichtigung ist nach Anhängigkeit des Verfahrens in der Rechtsmittelinstanz der BFH.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.260321.XB113.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1814 Nr. 31
BFH/NV 2021 S. 1201 Nr. 10
KAAAH-85641

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