Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen
Leitsatz
1. Wird Edelmetall aus dem Privatvermögen im Wege eines echten Edelmetall-Pensionsgeschäfts übertragen und zurückübertragen, liegt mangels eines marktoffenbaren Vorgangs kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies gilt auch für im Gegenzug übertragene Fremdwährungsguthaben. Der Pensionsgeber erzielt insoweit sonstige Einkünfte aus Leistungen.
2. Erfasst wird bei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte des Pensionsgebers aus Leistungen nur der (positive oder negative) „Spread“ aus dem Pensionsgeschäft. Auch im Falle eines negativen „Spread“ liegt die Einkünfteerzielungsabsicht vor, wenn unter Berücksichtigung der Gesamtumstände feststeht, dass das Pensionsgeschäft der Erwerbssphäre und nicht der Privatsphäre zuzuordnen ist.
3. Fließt der „Spread“ in einer fremden Währung zu, muss der Betrag im Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses (einmal) in inländische Währung umgerechnet werden. Ein positiver „Spread“ fließt im Zeitpunkt der Zahlung des „Kaufpreises“ zu, ein negativer „Spread“ fließt im Zeitpunkt der Zahlung des „Rückkaufpreises“ ab.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2021:U.230421.IXR20.19.0
Fundstelle(n): BStBl 2021 II Seite 687 BB 2021 S. 1814 Nr. 31 BB 2021 S. 1954 Nr. 33 BFH/NV 2021 S. 1266 Nr. 10 BFH/PR 2021 S. 426 Nr. 12 BStBl II 2021 S. 687 Nr. 18 DB 2021 S. 1783 Nr. 32 DB 2021 S. 6 Nr. 31 DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 30 DStRE 2021 S. 1112 Nr. 18 DStZ 2021 S. 736 Nr. 18 EStB 2021 S. 419 Nr. 10 ErbStB 2021 S. 271 Nr. 9 FR 2021 S. 1041 Nr. 21 HFR 2021 S. 1079 Nr. 11 KÖSDI 2021 S. 22389 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2021 S. 2253 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2021 S. 672 CAAAH-85648