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BFH Urteil v. - IX R 3/20 BStBl 2021 II S. 692

Gesetze: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 und 4; EStG § 24 Nr. 1

Auszahlung aus einem Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung als ermäßigt zu besteuernde Vergütung für mehrjährige Tätigkeit - Trennung der betrieblichen Altersversorgung in Basiskonto und Aufbaukonto

Leitsatz

1. Wird ein Teil der Abfindung eines Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung dem arbeitnehmerfinanzierten Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage zugeführt, liegt im Zeitpunkt der Entgeltumwandlung insoweit kein Zufluss von Arbeitslohn vor.

2. Erfolgt die Auszahlung des im Aufbaukonto über mehrere Jahre im Wege der Entgeltumwandlung angesammelten Versorgungsguthabens als Einmalzahlung, kann eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG anzunehmen sein.

3. Dem Merkmal der Außerordentlichkeit steht nicht entgegen, wenn dem Arbeitnehmer daneben eine weitere Altersversorgung aus einem —vom Aufbaukonto getrennten— arbeitgeberfinanzierten Basiskonto zusteht, das darauf angesparte Versorgungsguthaben jedoch noch nicht zur Auszahlung gelangt ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.230421.IXR3.20.0

Fundstelle(n):
BStBl 2021 II Seite 692
BFH/NV 2021 S. 1271 Nr. 10
BFH/PR 2021 S. 428 Nr. 12
BStBl II 2021 S. 692 Nr. 18
DB 2021 S. 1714 Nr. 31
DStR 2021 S. 1749 Nr. 30
DStRE 2021 S. 1015 Nr. 16
DStZ 2021 S. 693 Nr. 17
EStB 2021 S. 330 Nr. 8
ErbStB 2021 S. 303 Nr. 10
HFR 2021 S. 874 Nr. 9
KÖSDI 2021 S. 22391 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2021 S. 2254
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2021 S. 672
MAAAH-85649

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