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BVerwG Beschluss v. - 3 B 43/19

Gesetze: § 1 Abs 1 KHG, § 6 Abs 1 KHG, § 8 Abs 2 S 2 KHG, § 4 Abs 3 KHG ND 2012, § 4 Abs 5 KHG ND 2012, § 39 Abs 1 S 3 Halbs 2 SGB 5

Anforderungen an die Krankenhausplanung für die Versorgung von Patienten in der neurologischen Frührehabilitation Phase B

Leitsatz

Aus § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1 KHG und § 39 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 SGB V lässt sich entnehmen, dass die Krankenhausplanung der Länder auch für die Frührehabilitation im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 SGB V eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung der Bevölkerung gewährleisten muss. § 39 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 SGB V enthält jedoch keine Vorgabe, die die Länder verpflichtet, Versorgungsangebote für die neurologische Frührehabilitation Phase B im Krankenhausplan gesondert auszuweisen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2021:110621B3B43.19.0

Fundstelle(n):
PAAAH-85810

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