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LAG Hamm Urteil v. - 10 Sa 122/21

Gesetze: BGB § 133; BGB § 157; BGB § 622 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Kündigt ein Arbeitgeber fristlos, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Termin und benennt als Beendigungstermin ein konkretes Datum mit versehentlich zu lang gewählter Kündigungsfrist, kann die Auslegung nach dem Empfängerhorizont trotz des erkennbaren, schnellstmöglichen Beendigungswillens des Arbeitgebers die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erst zu dem genannten Datum ergeben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2021 S. 2259
ZIP 2021 S. 1884 Nr. 36
AAAAH-85987

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