Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - V B 63/20 (AdV)

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 und Abs. 3; UStG § 2; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4; MwStSystRL Art. 9; MwStSystRL Art. 168 Buchst. a

Aussetzung der Vollziehung; Umfang des Vorsteuerabzugs einer Führungsholding; Leistungsaustausch bei erfolgsabhängiger Vergütung

Leitsatz

1. NV: Aufgrund des beim EuGH unter dem Az. C-98/21 anhängigen Vorabentscheidungsersuchens des (BFHE 270, 562, BStBl II 2021, 325) ist ernstlich zweifelhaft, ob der grundsätzliche Vorsteuerabzug einer Führungsholding nach Maßgabe des ausschließlichen Entstehungsgrundes eingeschränkt wird.

2. NV: Der Steuerbarkeit von Beratungsleistungen steht bei summarischer Prüfung nicht entgegen, dass die Vergütung nur im Falle eines Finanzierungserfolgs zu zahlen ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:BA.300321.VB63.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 1212 Nr. 10
DStR 2021 S. 2071 Nr. 35
DStRE 2021 S. 1147 Nr. 18
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2021 S. 674
MAAAH-86096

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank