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BFH Urteil v. - VII R 7/19

Gesetze: FGO § 46 Abs. 1 Satz 1

Außergerichtlicher Rechtsbehelf als Voraussetzung einer Untätigkeitsklage

Leitsatz

NV: Wurde gegen einen Einfuhrabgabenbescheid kein Einspruch eingelegt, ist eine Untätigkeitsklage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO unzulässig.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.230321.VIIR7.19.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2021 S. 362 Nr. 11
BFH/NV 2021 S. 1200 Nr. 10
WAAAH-86097

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