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BFH Beschluss v. - IX B 67/20

Gesetze: EStG § 17; EStG § 20 Abs. 9

Nachlaufende Schuldzinsen - Abgeltungsteuer

Leitsatz

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass Schuldzinsen für die Anschaffung einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Das Werbungskostenabzugsverbot in § 20 Abs. 9 EStG ist nicht verfassungswidrig, soweit es den Abzug verhindert. Diesbezügliche Fragen haben keine grundsätzliche Bedeutung mehr.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.090721.IXB67.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 1198 Nr. 10
GAAAH-86098

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