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BVerwG Beschluss v. - 5 BN 1/21

Gesetze: § 47 Abs 5 S 1 Alt 2 VwGO, Art 6 Abs 1 MRK, § 138 Nr 3 VwGO, WoZwEntfrG BY

Normenkontrollverfahren betreffend eine wohnungsrechtliche Zweckentfremdungssatzung; Absehen von mündlicher Verhandlung

Leitsatz

In Normenkontrollverfahren betreffend eine wohnungsrechtliche Zweckentfremdungssatzung kann von einer mündlichen Verhandlung regelmäßig nicht gem. § 47 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 VwGO abgesehen werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2021:020621B5BN1.21.0

Fundstelle(n):
VAAAH-86349

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