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BVerwG Urteil v. - 3 C 19/19

Gesetze: Art 1 Abs 2 Buchst a EWGRL 42/93, Art 1 Abs 5 Buchst c EWGRL 42/93, Anh I Nr 13.3 EWGRL 42/93, Art 1 Nr 2 Buchst a EGRL 83/2001, Art 1 Nr 2 Buchst b EGRL 83/2001, Art 2 Abs 2 EGRL 83/2001

Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH; Vorlagebeschluss zur Abgrenzung von stofflichen Medizinprodukten und Arzneimitteln

Leitsatz

Die Frage, welcher Produktkategorie ein vom Hersteller als Medizinprodukt der Klasse I mit therapeutischer Zweckbestimmung in den Verkehr gebrachtes Erzeugnis zuzuordnen ist, wenn nicht geklärt werden kann, ob die bestimmungsgemäße Hauptwirkung durch pharmakologische oder nicht-pharmakologische Mittel erreicht wird, bedarf einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2021:200521B3C19.19.0

Fundstelle(n):
EAAAH-86359

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