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BAG Urteil v. - 6 AZR 281/20

Gesetze: § 17 Abs 4 S 2 TVöD-V, § 17 Abs 4 S 1 TVöD-V

Garantiebetrag im Tarifbereich der VKA

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Garantiebetrag gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-V in der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung (aF) zusätzlich zur Ausgangsentgeltgruppe oder zur Aufstiegsentgeltgruppe zu zahlen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:160621.U.6AZR281.20.0

Fundstelle(n):
HAAAH-86546

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