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BGH Urteil v. - VIII ZR 205/18

Gesetze: § 133 BGB, § 134 BGB, § 157 BGB, § 421 BGB, § 427 BGB, § 428 BGB, § 432 BGB, § 433 Abs 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 24 Abs 4 S 1 AVBFernwärmeV

Fernwärmelieferungsvertrag: Rückzahlung überzahlter Entgelte aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklausel; Gesamt- und Mitgläubigerschaft der Energiekunden; ergänzende Vertragsauslegung

Tatbestand

Die Beklagte, Rechtsnachfolgerin der W.             A.        GmbH, ist ein Energieversorgungsunternehmen, das in A.     Kunden mit Fernwärme beliefert. Die Fernwärme wird in einem Blockheizkraftwerk erzeugt, das ausschließlich mit Erdgas betrieben wird, welches die Beklagte von einem Lieferanten bezieht. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hatte mit der Stadt A.       einen Vertrag geschlossen, der ihr die Versorgung mit Fernwärme in dem Bebauungsplangebiet gestattete. Dem Vertrag war als Anlage ein Mustervertrag über die Bedingungen für die Fernwärmeversorgung der Endkunden beigefügt; dieser enthält in § 7 dieselben vorformulierten Preisbestimmungen für Arbeits-, Mess- und Grundpreise, die der Beurteilung des Senats im Urteil vom 18. Dezember 2019 (VIII ZR 209/18, NJW 2020,1205; zum Wortlaut der Preisbestimmungen in § 7 des Mustervertrags dort Seite 1206) unterlagen, das einen Rechtsstreit zwischen der hiesigen Beklagten und einem anderen Fernwärmekunden betraf.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:240321UVIIIZR205.18.0

Fundstelle(n):
TAAAH-86662

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