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BAG Urteil v. - 4 AZR 387/20

Gesetze: § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 12 TV-L, § 13 TV-L, Anl A Teil II Abschn 22.1 Entgeltgr 12 Fallgr 1 TV-L, § 22 BAT

Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische Vertragsbestimmung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unklarheitenregel

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers im Zeitraum von März bis einschließlich August 2017 und sich daraus ergebende Ansprüche auf Zahlung von Differenzvergütung.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:020621.U.4AZR387.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2035 Nr. 35
HAAAH-86802

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