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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 SB 1898/19

Gesetze: SGB IX § 152; SGB IX § 2; SGB X § 48

Leitsatz

Leitsatz:

Beim Streit um die Herabsetzung des GdB ("Herabsetzungsverfahren") hat ein gleichzeitig abgelehnter Antrag auf Erhöhung des GdB ("Verschlimmerungsverfahren") außer Betracht zu bleiben, wenn durch den rechtskundig vertretenen Kläger vor dem Sozialgericht ausschließlich ein Anfechtungsbegehren verfolgt wird. Nach dem ablehnenden Widerspruchsbescheid des Versorgungsamtes eingetretene Verschlechterungen des Gesundheitszustands sind dann nicht mehr entscheidungserheblich.

Fundstelle(n):
AAAAH-86852

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