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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 BA 660/21

Gesetze: SGG § 86a

Leitsatz

Leitsatz:

Die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 86a Abs 3 SGG bzw. die Ablehnung einer Aussetzung ist kein Verwaltungsakt.

Fundstelle(n):
TAAAH-86863

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