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BAG Urteil v. - 4 AZR 229/20

Gesetze: § 139 BGB, § 306 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 1 TVG

Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

Leitsatz

Die Wirksamkeit einer inhalts- und zeitdynamischen Bezugnahmeklausel setzt voraus, dass die in Bezug genommenen Tarifnormen eindeutig bestimmbar sind. Dies ist bei der Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke solange der Fall, wie diese den gleichen Inhalt haben. Entfällt die Bestimmbarkeit, weil zuvor übereinstimmende Tarifwerke verschiedener Gewerkschaften zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund nachfolgender tariflicher Vereinbarungen inhaltlich auseinanderfallen und lässt sich der Bezugnahmeklausel - ggf. auch im Wege der (ergänzenden) Vertragsauslegung - keine Kollisionsregelung entnehmen, führt dies regelmäßig nicht zur Unwirksamkeit der Verweisungsklausel, sondern lediglich zum Wegfall ihrer Dynamik.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:280421.U.4AZR229.20.0

Fundstelle(n):
DB 2021 S. 6 Nr. 36
NJW 2021 S. 10 Nr. 37
ZIP 2021 S. 2455 Nr. 47
VAAAH-86900

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