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BGH Urteil v. - IX ZR 195/20

Gesetze: § 39 Abs 1 Nr 5 InsO, § 135 Abs 1 Nr 2 InsO, § 29 Abs 2 GmbHG, § 30 Abs 1 S 1 GmbHG

Insolvenzanfechtung: Ausschüttung eines Gewinnvortrags an den Alleingesellschafter einer GmbH als Rückzahlung einer wirtschaftlich einem Darlehen entsprechenden Forderung; Auszahlungsverbot bei Unterbilanz

Leitsatz

1. Beschließt der Alleingesellschafter einer GmbH, einen festgestellten Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen, kann der aus einem später gefassten, auf Ausschüttung des Gewinnvortrags gerichteten Gewinnverwendungsbeschluss folgende Zahlungsanspruch eine wirtschaftlich einem Darlehen entsprechende Forderung darstellen.

2. Eine Behandlung als wirtschaftlich einem Darlehen entsprechende Forderung scheidet aus, wenn bereits zum Zeitpunkt des ersten, auf einen Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung gerichteten Gesellschafterbeschlusses eine Gewinnausschüttung nicht vorgenommen werden durfte, weil und soweit die Auszahlung zu diesem Zeitpunkt eine Unterbilanz herbeigeführt oder vertieft hätte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:220721UIXZR195.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2049 Nr. 36
BB 2021 S. 2320 Nr. 40
DB 2021 S. 2143 Nr. 37
DStR 2021 S. 2358 Nr. 40
DStR 2022 S. 54 Nr. 1
DStR-Aktuell 2021 S. 11 Nr. 37
GmbH-StB 2021 S. 345 Nr. 11
GmbHR 2021 S. 1269 Nr. 23
NJW 2021 S. 3532 Nr. 48
NJW 2021 S. 9 Nr. 37
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2021 S. 2654
WM 2021 S. 1704 Nr. 35
ZIP 2021 S. 1822 Nr. 35
ZIP 2021 S. 66 Nr. 34
EAAAH-87305

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