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BGH Beschluss v. - IX ZB 47/19

Gesetze: § 9 InsVV, § 54 Nr 2 InsO, § 58 InsO, § 794 Abs 1 Nr 2 ZPO

Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses: Durchsetzung der Anordnung eines Vorschusses

Leitsatz

Die Anordnung eines Vorschusses auf die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses stellt keine vollstreckungsfähige Entscheidung dar, sondern lediglich eine insolvenzgerichtliche Erlaubnis, die im Wege der Aufsicht durch das Insolvenzgericht durchzusetzen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:220721BIXZB47.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 9 Nr. 38
WM 2021 S. 1708 Nr. 35
ZIP 2021 S. 1826 Nr. 35
ZIP 2021 S. 66 Nr. 34
YAAAH-87307

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