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BAG Urteil v. - 9 AZR 262/20

Gesetze: § 109 GewO

Arbeitszeugnis - Beurteilung in Tabellenform

Leitsatz

Der Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nach § 109 GewO regelmäßig nicht dadurch, dass er Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis in einer an ein Schulzeugnis angelehnten tabellarischen Darstellungsform beurteilt. Die zur Erreichung des Zeugniszwecks erforderlichen individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen in der Beurteilung lassen sich regelmäßig nur durch ein im Fließtext formuliertes Arbeitszeugnis angemessen herausstellen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:270421.U.9AZR262.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2164 Nr. 37
BB 2021 S. 2876 Nr. 48
DB 2021 S. 2363 Nr. 40
DB 2021 S. 6 Nr. 36
DB 2021 S. 6 Nr. 38
DStR-Aktuell 2021 S. 14 Nr. 36
NJW 2021 S. 2906 Nr. 39
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2021 S. 2887
UAAAH-87424

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