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BGH Beschluss v. - IX ZB 85/19

Gesetze: § 63 Abs 1 InsO, § 1 Abs 2 Nr 1 InsVV

Vergütung des Insolvenzverwalters: Anspruch auf eine Mehrvergütung bei freihändiger Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks; Vereinbarung eines Kostenbeitrags für die Verwertung einer Immobilie zu Gunsten der Masse; Vergleichsberechnung zur Ermittlung der Höhe der Mehrvergütung

Leitsatz

1. Im Fall der freihändigen Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks durch den Insolvenzverwalter kann dieser Anspruch auf eine Mehrvergütung haben, die sich auf höchstens 2% des Verwertungserlöses beläuft.

2. Ist zwischen Verwalter und Absonderungsberechtigten allgemein ein Kostenbeitrag für die Verwertung einer Immobilie zu Gunsten der Masse vereinbart worden, beträgt der für die Vergütung maßgebliche Anteil der Feststellungskosten 4/9 dieses Beitrags.

3. Bei der zur Ermittlung der Höhe der Mehrvergütung gebotenen Vergleichsberechnung ist jeweils darauf abzustellen, wie hoch die Vergütung unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen konkret wäre. Der auf höchstens 50% der Feststellungskosten begrenzte Differenzbetrag bildet abschließend die dem Insolvenzverwalter zu gewährende Mehrvergütung.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:220721BIXZB85.19.0

Fundstelle(n):
WM 2021 S. 1710 Nr. 35
ZIP 2021 S. 1872 Nr. 36
ZIP 2021 S. 67 Nr. 35
ZAAAH-87431

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