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BSG Urteil v. - B 1 KR 32/20 R

Gesetze: § 7 Abs 2 PrüfvVbg vom , § 275 Abs 1 Nr 1 SGB 5 vom , § 275 Abs 1c SGB 5, § 17c Abs 2 KHG, Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - materielle Präklusion durch die 2014 geschlossene Prüfverfahrensvereinbarung (juris: PrüfvVbg) - fehlende fristgerechte Vorlage von im ordnungsgemäßen Prüfverfahren angeforderten und konkret bezeichneten Unterlagen - keine Berücksichtigung in späterem Gerichtsverfahren

Leitsatz

Die 2014 zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft geschlossene Prüfverfahrensvereinbarung bewirkt eine materielle Präklusionsregelung mit der Rechtsfolge, dass konkret bezeichnete Unterlagen, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Prüfverfahrens angefordert, das Krankenhaus aber nicht innerhalb der Frist von vier Wochen vorgelegt hat, auch in einem späteren Gerichtsverfahren nicht mehr zur Begründung des Vergütungsanspruchs berücksichtigt werden dürfen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:180521UB1KR3220R0

Fundstelle(n):
SAAAH-87549

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