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BFH Urteil v. - I R 80/17

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Satz 2; KStG § 8b Abs. 1 Satz 2, Abs. 7; KStG § 37 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 1;

Keine sog. Nachsteuer in Dreieckskonstellationen

Leitsatz

NV: Bei Veräußerung/Abtretung eines künftigen Dividendenausschüttungsanspruches vom Aktieninhaber an einen Dritten liegt zwar für eine Kapitalgesellschaft ein Bezug i.S. des § 8b Abs. 1 Satz 2 KStG (heute Satz 5) vor, dieser führt aber nicht unmittelbar zu einer Körperschaftsteuerminderung bei der die Dividende leistenden Gesellschaft, so dass es nicht zu einer sog. Nachsteuer i.S. des § 37 Abs. 3 Satz 1 KStG kommt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.150321.IR80.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 1369 Nr. 11
DStR 2021 S. 2196 Nr. 37
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 36
DStRE 2021 S. 1208 Nr. 19
IStR 2021 S. 981 Nr. 24
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2021 S. 754
AAAAH-87568

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