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BFH Beschluss v. - VIII B 121/20

Gesetze: AO § 110; ZPO § 294;

Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg verlorengegangenen Sendung durch den Bevollmächtigten

Leitsatz

NV: Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass der Vortrag, der Bevollmächtigte habe ein Einspruchsschreiben an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit selbst in einen bestimmten Briefkasten eingeworfen, nicht allein durch dessen eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht sein kann, sondern vom FA zur Glaubhaftmachung zusätzliche objektive Beweismittel verlangt werden können.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.040521.VIIIB121.20.0- 4 -

Fundstelle(n):
AO-StB 2021 S. 319 Nr. 10
BB 2021 S. 2005 Nr. 35
NJW 2021 S. 10 Nr. 37
KAAAH-87569

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