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BFH Beschluss v. - VIII B 97/20

Gesetze: FGO § 76; FGO § 155; ZPO § 227 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1;

Vertagung der mündlichen Verhandlung bei Erteilung eines rechtlichen Hinweises in der mündlichen Verhandlung

Leitsatz

NV: Erhebliche Gründe für eine Vertagung liegen nicht vor, wenn der Vorsitzende einen rechtlichen Hinweis, den der Berichterstatter mehr als zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung erteilt hatte, in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat wiederholt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.040521.VIIIB97.20.0- 4 -

Fundstelle(n):
AO-StB 2021 S. 321 Nr. 10
BFH/NV 2021 S. 1360 Nr. 11
NJW 2021 S. 10 Nr. 38
HAAAH-87570

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