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BAG Urteil v. - 3 AZR 363/20

Auslegung eines Bestandsschutztarifvertrags - VAP-Satzung

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, welchen Besitzstand die Klägerin aufgrund des Tarifvertrags zur Regelung des Besitzstandes aus der bisherigen VAP-Zusatzversorgung - Tarifvertrag Nr. 18 vom 28. Februar 1997 Abschnitt IV - in der Fassung durch Art. 3 des Tarifvertrags Nr. 178 vom 21. Januar 2016 (TV BZV), der auf ihr Arbeitsverhältnis zur Beklagten anwendbar ist, erworben hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:130721.U.3AZR363.20.0

Fundstelle(n):
YAAAH-87803

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