Internationale Zuständigkeit: Unionsrechtlicher Gerichtsstand der unerlaubten Handlung für eine auf deliktische Haftung gestützte Schadensersatzklage bei Veranlassung des Käufers durch arglistige Täuschung zum Abschluss eines Kaufvertrages und zur Zahlung des Kaufpreises
Leitsatz
Macht ein in Deutschland ansässiger Kläger geltend, er habe aufgrund vorsätzlich falscher Angaben des in Bulgarien ansässigen Beklagten über den Zustand einer Sache in einer auf einer Internetplattform eingestellten Verkaufsanzeige einen Kaufvertrag abgeschlossen und den vereinbarten Kaufpreis an den Beklagten überwiesen und stützt der Kläger den Schadensersatzanspruch ausschließlich auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 Abs. 1 StGB, ist für diese Klage der unionsrechtliche Gerichtsstand der unerlaubten Handlung eröffnet.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:200721UVIZR63.19.0
Fundstelle(n): BB 2021 S. 2113 Nr. 37 NJW 2021 S. 2977 Nr. 40 RIW 2022 S. 87 Nr. 1 WM 2022 S. 887 Nr. 18 ZIP 2021 S. 1935 Nr. 37 CAAAH-87926