Zweites Insolvenzverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Restschuldbefreiung in einem gesonderten Insolvenzverfahren über das vom Insolvenzverwalter freigegebene Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners; Antrag auf Kostenstundung
Leitsatz
1. Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit frei und wird über dieses Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren eröffnet, ist ein in diesem Verfahren gestellter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung unzulässig, wenn über seinen im Ausgangsverfahren gestellten Restschuldbefreiungsantrag nicht entschieden ist (Fortführung ).
2. Ein Antrag auf Kostenstundung ist unzulässig, wenn der Schuldner in dem Insolvenzverfahren keine Restschuldbefreiung erreichen kann (Festhaltung ).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:220721BIXZB7.20.0
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 10 Nr. 38 NJW 2021 S. 9 Nr. 37 NJW-RR 2021 S. 1277 Nr. 19 WM 2021 S. 1756 Nr. 36 ZIP 2021 S. 2145 Nr. 41 ZIP 2021 S. 67 Nr. 35 MAAAH-87927