Vertragsärztliche Versorgung - Veröffentlichung von Beschlüssen des Bewertungsausschusses im Internet - Wirksamkeit nach Hinweis im Deutschen Ärzteblatt - rückwirkende Budgetierung von Gesprächsleistungen
Leitsatz
1. Beschlüsse des Bewertungsausschusses sind bei einer Bekanntgabe im Internet erst mit der Veröffentlichung eines Hinweises im Deutschen Ärzteblatt auf die Internetfundstelle amtlich publiziert und damit wirksam.
2. Eine rückwirkende Budgetierung von Gesprächsleistungen ist zulässig, wenn der Vertragsarzt aufgrund der Unvollständigkeit der ursprünglichen Regelung zur Bildung des Budgets mit einer Ergänzung des Beschlusses durch den Bewertungsausschuss rechnen musste.