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BFH Beschluss v. - VIII B 88/20

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; AO § 236; FGO § 115 Abs 2 Nr 1

Prozesszinsen nach § 236 AO als Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Leitsatz

NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass Prozesszinsen auf erstattete Einkommensteuer zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehören.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.170521.VIIIB88.20.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 1353 Nr. 11
WAAAH-88093

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