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BMF - IV C 8 - S 2296-b/21/10002 :001 BStBl 2021 I S. 1494

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG);

Änderung des (BStBl 2016 I S. 1213) zur Begünstigung von Maßnahmen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden

Bezug: BStBl 2016 I S. 1213

Bezug: BStBl 2018 II S. 641

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BFH zur Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden (z. B. , BStBl 2018 II S. 641), wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das (BStBl 2016 I S. 1213) zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG) wie folgt geändert:

  • Rdnr. 2 wird um folgenden Absatz ergänzt:

    „Für Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nicht nur einzelnen Haushalten, sondern allen an den Maßnahmen der öffentlichen Hand beteiligten Haushalten zugutekommen, ist eine Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen (z. B. Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes oder Erschließung einer Straße). Insoweit fehlt es an einem räumlich-funktionalen Zusammenhang der Handwerkerleistungen mit dem Haushalt des einzelnen Grundstückseigentümers ( BStBl 2018 II S. 641).“

  • In Rdnr. 22 wird Satz 3 gestrichen.

  • In der Anlage 1 „Beispielhafte Aufzä...

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