Wirksamkeit einer in Musterverträgen zugunsten von Architekten verwendeten Klausel: Berechtigung des Auftragnehmers zum Betreten des Bauwerks auch nach Beendigung des Vertrags - Zugangsrecht des Architekten
Leitsatz
Zugangsrecht des Architekten
Die in Musterverträgen zugunsten von Architekten verwendete Klausel
Der Auftragnehmer ist berechtigt - auch nach Beendigung dieses Vertrags - das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen.
ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie bei der gebotenen objektiven Auslegung den Vertragspartner des Architekten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:290421UIZR193.20.0
Fundstelle(n): NJW 2021 S. 8 Nr. 39 NJW 2022 S. 782 Nr. 11 ZIP 2022 S. 32 Nr. 1 VAAAH-88183