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BGH Urteil v. - VI ZR 575/20

Gesetze: § 249 Abs 1 BGB, § 826 BGB, § 6 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 EGV 715/2007

Schadensersatzanspruch des Fahrzeugkäufers in einem sog. Dieselfall: Vorteilsausgleichung bei Weiterverkauf des Fahrzeugs

Leitsatz

Verlangt der geschädigte Fahrzeugkäufer in einem sog. Dieselfall vom Fahrzeughersteller Schadensersatz in Höhe des gezahlten Kaufpreises und hat er im Wege der Vorteilsausgleichung das erworbene Fahrzeug Zug um Zug an den Fahrzeughersteller herauszugeben und zu übereignen, tritt im Fall des Weiterverkaufs im Rahmen der Vorteilsausgleichung der erzielte marktgerechte Verkaufserlös an die Stelle des herauszugebenden und zu übereignenden Fahrzeugs.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:200721UVIZR575.20.0

Fundstelle(n):
ZIP 2021 S. 1922 Nr. 37
ZIP 2021 S. 69 Nr. 36
FAAAH-88265

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