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FG München Beschluss v. - 12 K 178/18

Gesetze: FGO § 51, ZPO § 44 Abs. 3, ZPO § 45 Abs. 1, ZPO § 46 Abs. 1

Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

Leitsatz

1. Für ein Gesuch auf Richterablehnung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch eine Abänderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt.

2. Wenn das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, sind die dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter nicht erforderlich.

Fundstelle(n):
HAAAH-88328

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