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LSG Hamburg Urteil v. - L 1 KR 2/21

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung einer verrechneten Aufwandspauschale in Höhe von 300,00 Euro hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAH-88470

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