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BGH Beschluss v. - IX ZB 33/20

Gesetze: § 289 Abs 1 InsO vom , § 290 Abs 1 Nr 1 InsO vom , § 300 Abs 1 InsO vom

Restschuldbefreiungsverfahren: Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung nach zulässigem Versagungsantrag eines Gläubigers

Leitsatz

Hat ein Gläubiger in einem asymmetrischen Verfahren in dem zur Anhörung der Gläubiger anberaumten Termin oder innerhalb der stattdessen gesetzten einheitlichen Erklärungsfrist einen zulässigen Versagungsantrag gestellt, kann der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung nur noch mit Zustimmung dieses Gläubigers zurücknehmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:150721BIXZB33.20.0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 12 Nr. 39
NJW 2021 S. 8 Nr. 39
NJW-RR 2021 S. 1280 Nr. 19
WM 2021 S. 1806 Nr. 37
ZIP 2021 S. 2145 Nr. 41
ZIP 2021 S. 70 Nr. 36
NAAAH-88527

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