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BFH Beschluss v. - VIII B 28/21

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 60 Abs. 3;

Beiladung einer Personengesellschaft zu einem gegen einen gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid gerichteten Verfahren

Leitsatz

NV: Die Einschränkung, dass eine nach § 48 Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 5 FGO klagebefugte Person nicht zum Verfahren beizuladen ist, wenn sie vom Ausgang des Rechtsstreits unter keinem denkbaren Gesichtspunkt betroffen sein kann, gilt nicht für die Klagebefugnis nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO (vgl. , BFH/NV 2009, 597).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.260621.VIIIB28.21.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2021 S. 320 Nr. 10
BFH/NV 2021 S. 1363 Nr. 11
StBp 2022 S. 109 Nr. 4
QAAAH-88659

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