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BGH Urteil v. - VII ZR 113/20

Gesetze: § 256 Abs 1 ZPO

Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

Leitsatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein schutzwürdiges rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung zu bejahen, wenn einem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Ungewissheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen. Eine solche Gefahr ist im Falle einer negativen Feststellungsklage jedenfalls dann zu bejahen, wenn sich der Beklagte eines Anspruchs gegen den Kläger berühmt (vgl. , BGHZ 225, 59; Urteil vom - VII ZR 154/18, BauR 2019, 1648 = NZBau 2019, 572).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:220721UVIIZR113.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 9 Nr. 40
NJW-RR 2021 S. 1508 Nr. 22
WM 2022 S. 842 Nr. 17
ZIP 2022 S. 2408 Nr. 47
UAAAH-88850

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